Das ungarische Parlament könnte den Gesetzesentwurf zur Rücknahme des Austritts Ungarns aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in einem beschleunigten Verfahren behandeln und bereits am Mittwoch verabschieden. Den Entwurf sowie den dazugehörigen Antrag auf ein Ausnahmeverfahren reichte die Regierung am Montag beim Parlament ein.
Laut dem auf der Website des Parlaments veröffentlichten Vorschlag, der von Justizministerin Márta Görög unterzeichnet wurde, ist es zur Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit sowie zum Schutz der Menschenrechte unbedingt notwendig, die Täter schwerster internationaler Verbrechen vor einem internationalen Gericht zur Verantwortung zu ziehen. Deshalb müsse die Beteiligung Ungarns am Internationalen Strafgerichtshof aufrechterhalten werden.
In der Begründung heißt es zudem, dass die Mitgliedschaft im Internationalen Strafgerichtshof nicht ausschließlich eine außenpolitische oder völkerrechtliche Frage sei, sondern auch eine Werteentscheidung: ein Bekenntnis zur Unverletzlichkeit der Menschenwürde, zum Recht der Opfer auf Gerechtigkeit und zur Ablehnung einer Kultur der Straflosigkeit.
Der Gesetzesentwurf sei nicht nur die Rücknahme einer früheren Entscheidung, die den Werten der internationalen Gemeinschaft widersprochen habe, sondern auch ein Bekenntnis dazu, dass die Werte von Gerechtigkeit, Menschenwürde und internationaler Zusammenarbeit für Ungarn weiterhin als Orientierung dienen
– heißt es weiter.
Der Entwurf hebt das von der Orbán-Regierung initiierte Gesetz aus dem Jahr 2025 über den Austritt aus dem Strafgerichtshof auf. Darin hieß es unter anderem: „Ungarn lehnt entschieden die Nutzung internationaler Organisationen – insbesondere Strafgerichte – als politische Instrumente ab.“
Ministerpräsident Péter Magyar schlägt dem Parlament vor, den Gesetzesentwurf im Ausnahmeverfahren zu behandeln. Wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten zustimmt, könnten sowohl die Debatte als auch die Abstimmung bereits am Mittwoch stattfinden.
Die Regierung hatte in einem am Freitag im Ungarischen Staatsanzeiger veröffentlichten Beschluss die Vorbereitung und Einreichung des Gesetzesentwurfs beim Parlament angeordnet.